Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer
Das Unterrichtsangebot gliedert sich in den Pflichtbereich und den Wahlbereich. In den Fächern des Pflichtbereichs wird in Leistungs- und Grundkursen oder nur in Grundkursen unterrichtet.
Die Fächer des Pflichtbereichs werden in drei Aufgabenfelder unterteilt:
1. sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld mit den Fächern
Deutsch, Fremdsprachen, Bildende Kunst oder Literatur;
2. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld mit den Fächern
Geschichte/Gemeinschaftskunde und Wirtschaftslehre/Recht bzw.
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
(in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft);
3. mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
mit den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik
sowie Technik (in der Fachrichtung Technikwissenschaft);
Die Fächer Sport, Religion und Ethik sind als Fächer des Pflichtbereichs keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Fremdsprachenunterricht zu:
Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife im beruflichen Gymnasium setzt voraus, dass die Schüler über mehrere Jahre hinweg Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.
Dabei wird als 1. Fremdsprache Englisch (Niveau A) und als 2. Fremdsprache Französisch oder Russisch unterrichtet.
Wer noch keine 2. Fremdsprache erlernt hat, beginnt damit in der Klassenstufe 11 (Niveau B).