Aufnahmevoraussetzungen
In berufliche Gymnasien werden nur
Schüler aufgenommen, die beginnend ab Klassenstufe 5 bis zum Abschluss
der Klassenstufe 10 in mindestens einer Fremdsprache fortlaufend
unterrichtet worden sind.
In die Klassenstufe 11 können aufgenommen werden:
1.
Schüler der Klassenstufe 10 einer Mittelschule mit Realschulabschluss
oder einem gleichwertigen Abschluss mit mindestens dreimal der Note
„gut“ in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ab Klassenstufe 5
unterrichteten Fremdsprache, Physik, Chemie und Biologie.
Jedes der übrigen genannten Fächer soll mindestens die Note
„befriedigend“ aufweisen. Die Durchschnittsnote aller Fächer soll
besser als 2,5 sein.
Schüler, die diese Voraussetzungen nicht
erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0
ist, können auch dann aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem
fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird.
2. Schüler von allgemein bildenden Gymnasien
mit
dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach der Jahrgangsstufe 11
des Gymnasiums oder dem Nachweis des Realschulabschlusses.
3. Schüler mit einem Realschulabschluss, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Die
Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klassenstufe 11 das 18.
Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21.
Lebensjahr nicht vollendet haben. Der Schulleiter kann Ausnahmen unter
bestimmten Bedingungen zulassen.