Aufnahmeverfahren
Der
Aufnahmeantrag ist bis zum 31. März des laufenden Jahres von einem
Erziehungsberechtigten an das Berufliche Schulzentrum zu richten.
Aufnahmeanträge,
die nach dem festgelegten Termin eingehen, werden im Auswahlverfahren
erst berücksichtigt, wenn alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge
beschieden oder zurückgenommen sind.
Dem Aufnahmeantrag ist eine
beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 der
Mittelschule oder des Gymnasiums beizufügen.
Aufnahmeanträge sind als Vordrucke im BSZ Werdau erhältlich und können hier als Word-Dokument oder PDF heruntergeladen werden.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Gern
steht Ihnen die Schulleitung des Beruflichen Schulzentrums in Werdau
zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie persönlich
vorbei.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und würden uns
freuen, Sie bald in unserer Schule begrüßen zu können.